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Grundsätzlich gelten die Sonntage im [[MONATSNAME]] in der Schweiz als Ruhetag. Allerdings existieren auch [[JAHR]] zahlreiche Ausnahmeregelungen. In Tourismusregionen dürfen Läden vielfach auch im [[MONATSNAME]] am Sonntag ihre Türen öffnen. Entscheidend ist: In der Schweiz fällt die Regelung der Ladenöffnungszeiten in den Kompetenzbereich der Kantone – sie bestimmen, ob und in welchem Rahmen sogenannte Tourismuszonen eingerichtet werden und ob ein entsprechender Bedarf gegeben ist. Daneben gibt es auch auf Bundesebene Ausnahmen für bestimmte Verkaufsstellen: So dürfen zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen sowie Geschäfte in und an Bahnhöfen sowie Flughäfen in der Regel auch im [[MONATSNAME]] sonntags für euch geöffnet haben.
Mit dem Dezember endet in der Schweiz das Jahr und das vierte Quartal. Der Monat hat 31 Tage und bringt den Winter in fast allen Regionen endgültig mit sich. Schnee, frostige Nächte und kurze Tage bestimmen das Bild – besonders in den Alpen verwandeln sich viele Orte in richtige Winterlandschaften. Drinnen sorgen Adventskerzen, Guetzli und Fondue für Gemütlichkeit und Vorfreude auf die Festtage. Interessant: Der Dezember beginnt immer mit demselben Wochentag wie der September desselben Jahres. Am 6. Dezember wird in der ganzen Schweiz der Samichlaus gefeiert, oft begleitet vom Schmutzli und Esel. Mit Advent, Weihnachten und Silvester folgt eine Zeit voller Bräuche, Lichter und Feiern. In vielen Städten öffnen Weihnachtsmärkte, und gegen Ende des Monats stimmen festliche Veranstaltungen und das Silvesterfeuerwerk auf das neue Jahr ein.
In der Schweiz haben Geschäfte – je nach Kanton – die Möglichkeit, an 2 bis 4 Sonntagen pro Jahr (ausgenommen gesetzliche Feiertage) ihre Türen zu öffnen. Für diese sogenannten «Sonntagsverkäufe» ist eine vorgängige Bewilligung notwendig, die in der Regel vom zuständigen kantonalen Amt für Arbeit eingeholt werden muss. In gewissen Fällen kann auch die Gemeinde bzw. der Bezirk für die Ausstellung der Bewilligung zuständig sein.