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Grundsätzlich gelten die Sonntage im [[MONATSNAME]] in der Schweiz als Ruhetag. Allerdings existieren auch [[JAHR]] zahlreiche Ausnahmeregelungen. In Tourismusregionen dürfen Läden vielfach auch im [[MONATSNAME]] am Sonntag ihre Türen öffnen. Entscheidend ist: In der Schweiz fällt die Regelung der Ladenöffnungszeiten in den Kompetenzbereich der Kantone – sie bestimmen, ob und in welchem Rahmen sogenannte Tourismuszonen eingerichtet werden und ob ein entsprechender Bedarf gegeben ist. Daneben gibt es auch auf Bundesebene Ausnahmen für bestimmte Verkaufsstellen: So dürfen zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen sowie Geschäfte in und an Bahnhöfen sowie Flughäfen in der Regel auch im [[MONATSNAME]] sonntags für euch geöffnet haben.
Mit dem Juni beginnt in der Schweiz der Sommer und das zweite Quartal endet. Der Monat zählt 30 Tage. Die Temperaturen steigen, Blumenwiesen blühen und die Seen locken zum ersten Baden – besonders im Mittelland und in den Voralpen zeigt sich das Wetter häufig von seiner schönsten Seite. In höheren Lagen kann allerdings noch Schnee liegen. Interessant: Der Juni startet immer mit dem gleichen Wochentag wie der März in normalen Jahren sowie wie der Februar und der November in Schaltjahren. Im Juni finden in vielen Regionen zahlreiche Feste und Open-Air-Veranstaltungen statt. Die Schule nähert sich den Sommerferien, und vielerorts werden traditionelle Dorffeste und Musikfestivals gefeiert. Mitte/Ende Juni fällt häufig Fronleichnam, ein Feiertag in zahlreichen katholisch geprägten Kantonen.
In der Schweiz haben Geschäfte – je nach Kanton – die Möglichkeit, an 2 bis 4 Sonntagen pro Jahr (ausgenommen gesetzliche Feiertage) ihre Türen zu öffnen. Für diese sogenannten «Sonntagsverkäufe» ist eine vorgängige Bewilligung notwendig, die in der Regel vom zuständigen kantonalen Amt für Arbeit eingeholt werden muss. In gewissen Fällen kann auch die Gemeinde bzw. der Bezirk für die Ausstellung der Bewilligung zuständig sein.