Kanton Basel-Landschaft
Einkaufen am Sonntag
Im Kanton Basel-Landschaft ist das Einkaufen am Sonntag grundsätzlich nur eingeschränkt erlaubt. Die meisten Geschäfte in Städten und Gemeinden bleiben an Sonn- und Feiertagen geschlossen, da diese als gesetzliche Ruhetage gelten. Dennoch gibt es auch hier klare Ausnahmen, die Euch Einkaufsmöglichkeiten am Sonntag bieten.
So dürfen Tankstellenshops, Bäckereien mit Nebenverkauf, Kioske sowie Verkaufsstellen an stark frequentierten Verkehrsachsen auch am Sonntag geöffnet sein. Diese Läden führen in der Regel ein reduziertes Sortiment mit Artikeln des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Getränke oder Zeitungen.
Zusätzlich können im Kanton Basel-Landschaft bewilligte Sonntagsverkäufe durchgeführt werden. Diese finden meist 2 bis 4 Mal pro Jahr statt und müssen im Voraus von den zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörden genehmigt werden. Solche Sonntagsöffnungen werden häufig im Rahmen von Dorf- und Stadtfesten, Märkten oder besonderen Anlässen bewilligt.
Besonders in der Vorweihnachtszeit nutzen viele Gemeinden diese Möglichkeit, um zusätzliche Einkaufstage anzubieten. Davon profitieren sowohl lokale Geschäfte als auch Ihr als Kundinnen und Kunden, da sich das Einkaufen besser planen lässt.
Da die Regelungen je nach Gemeinde unterschiedlich sein können, empfiehlt es sich, sich vorab über die lokal bewilligten Sonntagsverkaufstermine im Kanton Basel-Landschaft zu informieren.