Menü

verkaufsoffene Sonntage
im Jura

Kanton Jura

Einkaufen am Sonntag

Im Kanton Jura sind die Regelungen für das Einkaufen am Sonntag grundsätzlich eher restriktiv. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bleiben die meisten Geschäfte in den Städten und Gemeinden geschlossen. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen, die Euch gewisse Einkaufsmöglichkeiten am Ruhetag ermöglichen.

Geöffnet haben dürfen insbesondere Tankstellenshops, Kioske sowie kleinere Verkaufsstellen mit einem beschränkten Sortiment. Diese richten sich vor allem an den täglichen Bedarf und bieten eine praktische Lösung für spontane Einkäufe am Sonntag.

Zusätzlich besteht im Kanton Jura die Möglichkeit, bewilligte Sonntagsverkäufe durchzuführen. Diese sind jedoch klar begrenzt und müssen im Voraus genehmigt werden. Die Bewilligung erfolgt in der Regel durch die kantonalen Behörden oder – je nach Anlass – durch die zuständige Gemeinde. Häufig sind solche Sonntagsverkäufe mit lokalen Veranstaltungen, Märkten oder besonderen Anlässen verbunden.

Auch in der Vorweihnachtszeit kann es vereinzelt zu bewilligten Sonntagsöffnungen kommen, um dem erhöhten Einkaufsbedürfnis gerecht zu werden. Diese Termine unterscheiden sich jedoch von Gemeinde zu Gemeinde.

Da die Bestimmungen lokal unterschiedlich gehandhabt werden können, empfiehlt es sich für Euch, sich vorab über die aktuellen Regelungen und bewilligten Sonntagsverkäufe im Kanton Jura zu informieren.