Termine im Januar:
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Grundsätzlich gelten die Sonntage im Januar in der Schweiz als Ruhetag. Allerdings existieren auch 2026 zahlreiche Ausnahmeregelungen. In Tourismusregionen dürfen Läden vielfach auch im Januar am Sonntag ihre Türen öffnen. Entscheidend ist: In der Schweiz fällt die Regelung der Ladenöffnungszeiten in den Kompetenzbereich der Kantone – sie bestimmen, ob und in welchem Rahmen sogenannte Tourismuszonen eingerichtet werden und ob ein entsprechender Bedarf gegeben ist. Daneben gibt es auch auf Bundesebene Ausnahmen für bestimmte Verkaufsstellen: So dürfen zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen sowie Geschäfte in und an Bahnhöfen sowie Flughäfen in der Regel auch im Januar sonntags für euch geöffnet haben.
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Mit dem Januar fängt in der Schweiz das neue Jahr und das erste Quartal an. Der Monat hat 31 Tage und für viele Kantone in der Schweiz gilt: Der Januar bringt meist die tiefsten Temperaturen. Gerade im Mittelland und in den Alpen ist es jetzt oft richtig kalt – Zeit für Pullover, Fondue und vielleicht ein paar Tage im Schnee. Interessant: Der Januar beginnt jeweils mit demselben Wochentag wie der Mai des Vorjahres. In Schaltjahren teilt er sich diesen auch mit dem April und dem Juli.
Der kaufsonntag.de BLOG:
Aktuelle-News und zahlreiche Tipps rund um das Thema Einkaufen am Sonntag. Hier findet Ihr News über Angebote und Co von Supermärkten.
Sonntagsverkauf in den
Schweizer Kantonen
In der Schweiz haben Geschäfte – je nach Kanton – auch 2026 die Möglichkeit, an 2 bis 4 Sonntagen pro Jahr (ausgenommen gesetzliche Feiertage) ihre Türen zu öffnen. Für diese sogenannten «Sonntagsverkäufe» ist eine vorgängige Bewilligung notwendig, die in der Regel vom zuständigen kantonalen Amt für Arbeit eingeholt werden muss. In gewissen Fällen kann auch die Gemeinde bzw. der Bezirk für die Ausstellung der Bewilligung zuständig sein. Besonders in der Vorweihnachtszeit ist die Nachfrage nach bewilligten Sonntagsverkäufen gross, da dann viele Einkaufsanlässe wie Adventsverkäufe, Weihnachtsmärkte oder ähnliche Veranstaltungen stattfinden. Dies bietet auch den umliegenden Geschäften die Gelegenheit, vom Besucheraufkommen zu profitieren und ihren Kundinnen und Kunden zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten am Sonntag anzubieten.
Sonntagsverkauf in den
Schweizer Kantonen
In der Schweiz haben Geschäfte – je nach Kanton – auch [[JAHR]] die Möglichkeit, an 2 bis 4 Sonntagen pro Jahr (ausgenommen gesetzliche Feiertage) ihre Türen zu öffnen. Für diese sogenannten «Sonntagsverkäufe» ist eine vorgängige Bewilligung notwendig, die in der Regel vom zuständigen kantonalen Amt für Arbeit eingeholt werden muss. In gewissen Fällen kann auch die Gemeinde bzw. der Bezirk für die Ausstellung der Bewilligung zuständig sein. Besonders in der Vorweihnachtszeit ist die Nachfrage nach bewilligten Sonntagsverkäufen gross, da dann viele Einkaufsanlässe wie Adventsverkäufe, Weihnachtsmärkte oder ähnliche Veranstaltungen stattfinden. Dies bietet auch den umliegenden Geschäften die Gelegenheit, vom Besucheraufkommen zu profitieren und ihren Kundinnen und Kunden zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten am Sonntag anzubieten.