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Grundsätzlich gelten die Sonntage im November in der Schweiz als Ruhetag. Allerdings existieren auch 2026 zahlreiche Ausnahmeregelungen. In Tourismusregionen dürfen Läden vielfach auch im Januar am Sonntag ihre Türen öffnen. Entscheidend ist: In der Schweiz fällt die Regelung der Ladenöffnungszeiten in den Kompetenzbereich der Kantone – sie bestimmen, ob und in welchem Rahmen sogenannte Tourismuszonen eingerichtet werden und ob ein entsprechender Bedarf gegeben ist. Daneben gibt es auch auf Bundesebene Ausnahmen für bestimmte Verkaufsstellen: So dürfen zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen sowie Geschäfte in und an Bahnhöfen sowie Flughäfen in der Regel auch im November sonntags für euch geöffnet haben.
Mit dem November bricht in der Schweiz die Spätherbstzeit an. Der Monat hat 30 Tage. Die Tage werden deutlich kürzer, Nebel und erste Frostnächte sind vor allem im Mittelland häufig. In den höheren Lagen fällt oft schon der erste Schnee, während im Flachland das Laub von den Bäumen rieselt und die Natur sich langsam auf den Winter vorbereitet. Die Stimmung wird ruhiger; drinnen sorgt man mit Kerzen, Suppen oder Raclette für Gemütlichkeit. Interessant: Der November beginnt immer mit demselben Wochentag wie der März und der Februar in Schaltjahren. Am 1. November wird in vielen katholischen Kantonen Allerheiligen als Feiertag begangen. Gegen Monatsende öffnen vielerorts die ersten Weihnachtsmärkte und mit dem „Räbeliechtli-Umzug“ in der Deutschschweiz ziehen Kinder mit ausgehöhlten und geschnitzten Rübenlaternen durch die Dörfer – ein besonders stimmungsvolles Brauchtum.
Der kaufsonntag.de BLOG:
Aktuelle-News und zahlreiche Tipps rund um das Thema Einkaufen am Sonntag. Hier findet Ihr News über Angebote und Co von Supermärkten.
Sonntagsverkauf in den
Schweizer Kantonen
In der Schweiz haben Geschäfte – je nach Kanton – auch 2026 die Möglichkeit, an 2 bis 4 Sonntagen pro Jahr (ausgenommen gesetzliche Feiertage) ihre Türen zu öffnen. Für diese sogenannten «Sonntagsverkäufe» ist eine vorgängige Bewilligung notwendig, die in der Regel vom zuständigen kantonalen Amt für Arbeit eingeholt werden muss. In gewissen Fällen kann auch die Gemeinde bzw. der Bezirk für die Ausstellung der Bewilligung zuständig sein. Besonders in der Vorweihnachtszeit ist die Nachfrage nach bewilligten Sonntagsverkäufen gross, da dann viele Einkaufsanlässe wie Adventsverkäufe, Weihnachtsmärkte oder ähnliche Veranstaltungen stattfinden. Dies bietet auch den umliegenden Geschäften die Gelegenheit, vom Besucheraufkommen zu profitieren und ihren Kundinnen und Kunden zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten am Sonntag anzubieten.