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verkaufsoffene Sonntage
im Zug

Kanton Zug

Einkaufen am Sonntag

Im Kanton Zug gelten beim Einkaufen am Sonntag klare gesetzliche Regelungen. Grundsätzlich bleiben die meisten Geschäfte in Städten und Gemeinden an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Dennoch müsst Ihr auch hier nicht vollständig auf Einkaufsmöglichkeiten verzichten.

Bahnhofsshops, Kioske, Tankstellenshops sowie Verkaufsstellen mit einem beschränkten Sortiment dürfen auch im Kanton Zug sonntags geöffnet sein. Sie decken vor allem den täglichen Bedarf ab und sind insbesondere für Reisende und spontane Einkäufe eine praktische Option.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Kanton Zug bewilligte Sonntagsverkäufe durchzuführen. Pro Jahr können je nach Gemeinde einzelne Sonntage freigegeben werden, etwa im Rahmen von Dorffesten, Stadtfesten, Märkten oder besonderen lokalen Anlässen. Für diese Sonntagsöffnungen ist stets eine vorgängige Bewilligung erforderlich, die in der Regel durch die zuständige Gemeinde oder das kantonale Amt erteilt wird.

Besonders in der Vorweihnachtszeit werden bewilligte Sonntagsverkäufe gerne genutzt, um zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten zu schaffen. Davon profitieren sowohl die Kundinnen und Kunden als auch der lokale Detailhandel.

Da die Regelungen und bewilligten Termine im Kanton Zug von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein können, empfiehlt es sich, sich frühzeitig über die lokal gültigen Sonntagsverkäufe zu informieren. So wisst Ihr genau, wann und wo Ihr auch am Sonntag einkaufen könnt.