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Grundsätzlich gelten die Sonntage im [[MONATSNAME]] in der Schweiz als Ruhetag. Allerdings existieren auch [[JAHR]] zahlreiche Ausnahmeregelungen. In Tourismusregionen dürfen Läden vielfach auch im [[MONATSNAME]] am Sonntag ihre Türen öffnen. Entscheidend ist: In der Schweiz fällt die Regelung der Ladenöffnungszeiten in den Kompetenzbereich der Kantone – sie bestimmen, ob und in welchem Rahmen sogenannte Tourismuszonen eingerichtet werden und ob ein entsprechender Bedarf gegeben ist. Daneben gibt es auch auf Bundesebene Ausnahmen für bestimmte Verkaufsstellen: So dürfen zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen sowie Geschäfte in und an Bahnhöfen sowie Flughäfen in der Regel auch im [[MONATSNAME]] sonntags für euch geöffnet haben.
Mit dem April beginnt in der Schweiz das zweite Quartal und der Frühling zeigt sich zunehmend. Der Monat hat 30 Tage. Während im Flachland die Blumen blühen und das Wetter oft mild wird, sind in den Bergen gelegentlich noch späte Schneefälle möglich. Der April ist bekannt für sein wechselhaftes Wetter – „April, April, der macht, was er will“ gilt auch hierzulande. Interessant: Der April beginnt immer mit dem gleichen Wochentag wie der Juli in Schaltjahren. Im April fallen häufig die Osterfeierlichkeiten – mit Osternestern, Eiersuchen und traditionellen Festen in vielen Regionen. Am 1. April ist der Schweizer Humor gefragt: Der Aprilscherz hat auch hier seinen festen Platz. In manchen Kantonen wird der Sechseläuten-Umzug gefeiert, bei dem der „Böögg“ verbrannt wird und so symbolisch der Winter vertrieben wird.
In der Schweiz haben Geschäfte – je nach Kanton – die Möglichkeit, an 2 bis 4 Sonntagen pro Jahr (ausgenommen gesetzliche Feiertage) ihre Türen zu öffnen. Für diese sogenannten «Sonntagsverkäufe» ist eine vorgängige Bewilligung notwendig, die in der Regel vom zuständigen kantonalen Amt für Arbeit eingeholt werden muss. In gewissen Fällen kann auch die Gemeinde bzw. der Bezirk für die Ausstellung der Bewilligung zuständig sein.