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Grundsätzlich gelten die Sonntage im [[MONATSNAME]] in der Schweiz als Ruhetag. Allerdings existieren auch [[JAHR]] zahlreiche Ausnahmeregelungen. In Tourismusregionen dürfen Läden vielfach auch im [[MONATSNAME]] am Sonntag ihre Türen öffnen. Entscheidend ist: In der Schweiz fällt die Regelung der Ladenöffnungszeiten in den Kompetenzbereich der Kantone – sie bestimmen, ob und in welchem Rahmen sogenannte Tourismuszonen eingerichtet werden und ob ein entsprechender Bedarf gegeben ist. Daneben gibt es auch auf Bundesebene Ausnahmen für bestimmte Verkaufsstellen: So dürfen zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen sowie Geschäfte in und an Bahnhöfen sowie Flughäfen in der Regel auch im [[MONATSNAME]] sonntags für euch geöffnet haben.
Mit dem Juli steht der Sommer in der Schweiz in voller Blüte. Der Monat hat 31 Tage und bringt oft warme, sonnige Tage – ideal für Wanderungen, Baden in den Seen oder Grillabende mit Freunden und Familie. In den Bergen sind viele Wanderwege und Alpenpässe jetzt schneefrei und bestens zugänglich. Interessant: Der Juli beginnt immer mit demselben Wochentag wie der April in Schaltjahren. In vielen Regionen machen die Schulen Sommerferien, was Ausflüge und Reisen besonders beliebt macht. Gegen Monatsende steigen die Vorfreude und die Vorbereitungen auf den Schweizer Nationalfeiertag am 1. August – viele Gemeinden schmücken sich, und es gibt erste Festveranstaltungen, Feuerwerke und Lampionumzüge als Vorgeschmack auf die grosse Feier.
In der Schweiz haben Geschäfte – je nach Kanton – die Möglichkeit, an 2 bis 4 Sonntagen pro Jahr (ausgenommen gesetzliche Feiertage) ihre Türen zu öffnen. Für diese sogenannten «Sonntagsverkäufe» ist eine vorgängige Bewilligung notwendig, die in der Regel vom zuständigen kantonalen Amt für Arbeit eingeholt werden muss. In gewissen Fällen kann auch die Gemeinde bzw. der Bezirk für die Ausstellung der Bewilligung zuständig sein.