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Grundsätzlich gelten die Sonntage im [[MONATSNAME]] in der Schweiz als Ruhetag. Allerdings existieren auch [[JAHR]] zahlreiche Ausnahmeregelungen. In Tourismusregionen dürfen Läden vielfach auch im [[MONATSNAME]] am Sonntag ihre Türen öffnen. Entscheidend ist: In der Schweiz fällt die Regelung der Ladenöffnungszeiten in den Kompetenzbereich der Kantone – sie bestimmen, ob und in welchem Rahmen sogenannte Tourismuszonen eingerichtet werden und ob ein entsprechender Bedarf gegeben ist. Daneben gibt es auch auf Bundesebene Ausnahmen für bestimmte Verkaufsstellen: So dürfen zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen sowie Geschäfte in und an Bahnhöfen sowie Flughäfen in der Regel auch im [[MONATSNAME]] sonntags für euch geöffnet haben.
Mit dem März zieht in der Schweiz langsam der Frühling ein und das erste Quartal neigt sich dem Ende zu. Der Monat hat 31 Tage. Besonders im Mittelland und in den tieferen Lagen beginnt das erste Grün zu spriessen, während in den Bergen oft noch Schnee liegt und Wintersport weiterhin möglich ist. Die Tage werden spürbar länger, und vielerorts kehrt die Sonne zurück. Interessant: Der März startet immer mit demselben Wochentag wie der November und wie der Februar desselben Jahres. Im März finden in einigen Regionen noch Fasnachtsveranstaltungen statt, bevor die Fastenzeit beginnt. Am oder um den 19. März wird in vielen katholischen Gegenden der Josefstag gefeiert, der in einigen Kantonen sogar ein gesetzlicher Feiertag ist.
In der Schweiz haben Geschäfte – je nach Kanton – die Möglichkeit, an 2 bis 4 Sonntagen pro Jahr (ausgenommen gesetzliche Feiertage) ihre Türen zu öffnen. Für diese sogenannten «Sonntagsverkäufe» ist eine vorgängige Bewilligung notwendig, die in der Regel vom zuständigen kantonalen Amt für Arbeit eingeholt werden muss. In gewissen Fällen kann auch die Gemeinde bzw. der Bezirk für die Ausstellung der Bewilligung zuständig sein.