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Verkaufsoffener Sonntag
im Oktober im Überblick

Grundsätzlich gelten die Sonntage im Oktober in der Schweiz als Ruhetag. Allerdings existieren auch 2026 zahlreiche Ausnahmeregelungen. In Tourismusregionen dürfen Läden vielfach auch im Januar am Sonntag ihre Türen öffnen. Entscheidend ist: In der Schweiz fällt die Regelung der Ladenöffnungszeiten in den Kompetenzbereich der Kantone – sie bestimmen, ob und in welchem Rahmen sogenannte Tourismuszonen eingerichtet werden und ob ein entsprechender Bedarf gegeben ist. Daneben gibt es auch auf Bundesebene Ausnahmen für bestimmte Verkaufsstellen: So dürfen zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen sowie Geschäfte in und an Bahnhöfen sowie Flughäfen in der Regel auch im Oktober sonntags für euch geöffnet haben.

Termine im Oktober:

Sonntag
Sonntag
Sonntag
Sonntag
Sonntag
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verkaufsoffene Sonntage
im Oktober

Mit dem Oktober beginnt in der Schweiz das letzte Quartal des Jahres. Der Monat hat 31 Tage. Die Herbststimmung ist überall spürbar: Die Wälder leuchten in kräftigen Rot- und Goldtönen, die Nächte werden länger und die Temperaturen kühler – vor allem in den Bergen kündigt sich manchmal schon der erste Schnee an. Im Flachland laden milde Tage zu Ausflügen und Wanderungen durch die herbstliche Natur ein. Interessant: Der Oktober beginnt immer mit demselben Wochentag wie der Juli desselben Jahres. In vielen Regionen finden jetzt Erntedankfeste, Viehschauen und herbstliche Märkte statt. Der See- und Alpabtrieb ist abgeschlossen, und in den Weinbaugebieten steht die Weinlese im Mittelpunkt. Ende Oktober sorgt die Zeitumstellung für eine Stunde mehr Schlaf – und bringt endgültig den Wechsel zur dunkleren Jahreszeit.

Sonntagsverkauf in den
Schweizer Kantonen

In der Schweiz haben Geschäfte – je nach Kanton – auch 2026 die Möglichkeit, an 2 bis 4 Sonntagen pro Jahr (ausgenommen gesetzliche Feiertage) ihre Türen zu öffnen. Für diese sogenannten «Sonntagsverkäufe» ist eine vorgängige Bewilligung notwendig, die in der Regel vom zuständigen kantonalen Amt für Arbeit eingeholt werden muss. In gewissen Fällen kann auch die Gemeinde bzw. der Bezirk für die Ausstellung der Bewilligung zuständig sein. Besonders in der Vorweihnachtszeit ist die Nachfrage nach bewilligten Sonntagsverkäufen gross, da dann viele Einkaufsanlässe wie Adventsverkäufe, Weihnachtsmärkte oder ähnliche Veranstaltungen stattfinden. Dies bietet auch den umliegenden Geschäften die Gelegenheit, vom Besucheraufkommen zu profitieren und ihren Kundinnen und Kunden zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten am Sonntag anzubieten.