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Grundsätzlich gelten die Sonntage im [[MONATSNAME]] in der Schweiz als Ruhetag. Allerdings existieren auch [[JAHR]] zahlreiche Ausnahmeregelungen. In Tourismusregionen dürfen Läden vielfach auch im [[MONATSNAME]] am Sonntag ihre Türen öffnen. Entscheidend ist: In der Schweiz fällt die Regelung der Ladenöffnungszeiten in den Kompetenzbereich der Kantone – sie bestimmen, ob und in welchem Rahmen sogenannte Tourismuszonen eingerichtet werden und ob ein entsprechender Bedarf gegeben ist. Daneben gibt es auch auf Bundesebene Ausnahmen für bestimmte Verkaufsstellen: So dürfen zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen sowie Geschäfte in und an Bahnhöfen sowie Flughäfen in der Regel auch im [[MONATSNAME]] sonntags für euch geöffnet haben.
Mit dem September hält in der Schweiz langsam der Herbst Einzug und das dritte Quartal neigt sich dem Ende zu. Der Monat hat 30 Tage. In vielen Regionen werden die Tage wieder kürzer und die Temperaturen angenehm mild – ideal für Wanderungen, Velotouren und die letzten Badetage in den Seen. Besonders in den Alpen beginnt jetzt die Zeit der farbenfrohen Wälder und frisch abgeernteten Felder. Interessant: Der September beginnt immer mit demselben Wochentag wie der Dezember desselben Jahres. In vielen Gegenden finden traditionelle Alpabfahrten statt: Die geschmückten Kühe kehren von den Alpen ins Tal zurück – ein echtes Highlight im Schweizer Brauchtum. Auch zahlreiche Herbstmärkte und Weinfeste laden zum Feiern und Geniessen ein.
In der Schweiz haben Geschäfte – je nach Kanton – die Möglichkeit, an 2 bis 4 Sonntagen pro Jahr (ausgenommen gesetzliche Feiertage) ihre Türen zu öffnen. Für diese sogenannten «Sonntagsverkäufe» ist eine vorgängige Bewilligung notwendig, die in der Regel vom zuständigen kantonalen Amt für Arbeit eingeholt werden muss. In gewissen Fällen kann auch die Gemeinde bzw. der Bezirk für die Ausstellung der Bewilligung zuständig sein.