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Grundsätzlich gelten die Sonntage im in der Schweiz als Ruhetag. Allerdings existieren zahlreiche Ausnahmeregelungen. In Tourismusregionen dürfen Läden vielfach auch am Sonntag ihre Türen öffnen. Entscheidend ist: In der Schweiz fällt die Regelung der Ladenöffnungszeiten in den Kompetenzbereich der Kantone – sie bestimmen, ob und in welchem Rahmen sogenannte Tourismuszonen eingerichtet werden und ob ein entsprechender Bedarf gegeben ist. Daneben gibt es auch auf Bundesebene Ausnahmen für bestimmte Verkaufsstellen: So dürfen zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen sowie Geschäfte an Bahnhöfen und Flughäfen in der Regel auch sonntags geöffnet sein. Vergleichbare Sonderregelungen finden sich etwa auch in Deutschland, Belgien, Dänemark und Österreich.